Mit der Ausgabe dieser Anleihen sollte die Beteiligung am allgemeinen Privatisierungsprogramm gefördert werden.
Anleihen, die bis zum 31.01.1995 nicht zum Kauf von Aktien verwendet wurden, wurden zur Rücknahme angenommen. Die Einlösung erfolgte zunächst über von der BGK organisierte Verkaufsstellen und vom 1.7.1996 bis zum 31.12.2000 direkt durch die BGK.